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Geänderte Rechtsauffassung bei verfassungswidrigen Symbolen eingeführt

»Als Games-Branche sehen wir mit Sorge die Tendenzen zu Rassismus, Antisemitismus und Ausgrenzung. Wir stehen klar zu einer offenen und integrativen Gesellschaft, den Werten des Grundgesetzes und der historischen Verantwortung Deutschlands. Viele Spiele von engagierten und kreativen Entwicklerinnen und Entwicklern behandeln schwierige Themen wie die Zeit des Nationalsozialismus und gehen damit sehr verantwortungsvoll, kritisch und zum Nachdenken anregend um. Insbesondere Games tragen auf einzigartige Weise durch ihre Interaktivität zur Reflektion und Auseinandersetzung bei und erreichen wie kein anderes Medium auch junge Generationen,« Felix Falk (game – Verband der deutschen Games-Branche)


Heute wurde vom game bekanntgegeben, dass von nun an die USK-Gremein während des Prozesses der Altersprüfung von Games die sogennante Sozialadäquanzklausel (§ 86 Absatz 3 des Strafgesetzbuches) im Einzelfall anwenden können. Dies bedeutet, dass verfassungswidrige Symbole in Spielen nicht zensiert werden müssen, sofern diese der Kunst, Wissenschaft oder der Geschichte entsprechen. Bisher wurde so eine Prüfung nicht vorgenommen, da digitale Spiele in diesem Sinne nicht gleichberechtigt mit anderen Mediengattungen angesehen wurden.


»Die veränderte Rechtsauffassung zur Sozialadäquanz ist ein wichtiger Schritt für das Kulturmedium Games in Deutschland. Wir haben uns lange dafür eingesetzt, dass Games endlich gleichberechtigt und ohne Ausnahmen am gesellschaftlichen Diskurs teilnehmen können. Nachdem Computer- und Videospiele bereits seit vielen Jahren als Kulturmedium anerkannt sind, wird durch die jetzige Entscheidung die Anerkennung auch in diesem Bereich konsequent vollzogen, « sagt Felix Falk, game-Geschäftsführer.


Bild: Robin Junicke - Next Level - Festival for Games 2017

Quelle/Text: game